Stand: 28. Juli 2026
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Überlassung und den Betrieb der Software „LüftungsProtokoll" zwischen
Daniel Gruber, Hiltensweiler 35, 88239 Wangen, Deutschland
USt-IdNr. DE284654585 · E-Mail: office@sdk-code-works.com · Telefon: +49 155 62536813
(nachfolgend „Anbieter")
und dem Kunden (nachfolgend „Kunde").
(2) Das Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) kommt nicht zustande. Ein Widerrufsrecht besteht daher nicht.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter die Leistung in Kenntnis solcher Bedingungen vorbehaltlos erbringt.
(4) Individuell getroffene Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
(1) LüftungsProtokoll ist eine webbasierte Anwendung zur Erstellung von Aufnahme-, Reinigungs-, Hygiene- und Wartungsprotokollen für lufttechnische Anlagen, einschließlich Fotodokumentation und PDF-Ausgabe. Der jeweils geschuldete Funktionsumfang ergibt sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Leistungsbeschreibung auf protokoll.sdk-code-works.com.
(2) Die Software wird nicht auf Systemen des Kunden installiert. Sie wird vom Anbieter auf dessen Servern betrieben und dem Kunden über das Internet zur Nutzung bereitgestellt (Software as a Service). Der Kunde benötigt einen aktuellen Webbrowser und eine Internetverbindung; die Beschaffung und die Kosten hierfür sind Sache des Kunden.
(3) Der Kunde kann zwischen zwei Bezugsformen wählen:
(4) Der Anbieter passt die Software auf Wunsch an die betrieblichen Abläufe des Kunden an. Umfang, Termin und Vergütung solcher Anpassungen werden gesondert vereinbart. Ohne gesonderte Vereinbarung besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Anpassung.
(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
(2) Mit der Registrierung eröffnet der Anbieter dem Kunden einen kostenlosen Testzugang für 30 Kalendertage. Der Testzugang dient der Erprobung im realen Einsatz und umfasst den vollen Funktionsumfang.
Der Testzugang geht nicht automatisch in einen kostenpflichtigen Vertrag über.
Nach Ablauf der 30 Tage entsteht keine Zahlungspflicht. Ein kostenpflichtiger Vertrag kommt ausschließlich durch eine ausdrückliche Bestellung des Kunden in Textform und deren Bestätigung durch den Anbieter zustande.
(3) Nach Ablauf des Testzeitraums bleibt der Zugang lesend bestehen: Der Kunde kann seine Protokolle weiterhin einsehen und als PDF exportieren; neue Eingaben und Uploads sind gesperrt. Der Anbieter löscht die Daten eines nicht fortgeführten Testzugangs 90 Tage nach Ablauf des Testzeitraums vollständig (§ 12).
(4) Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen und diese aktuell zu halten.
(1) Bei Miete erhält der Kunde für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, die Software im Rahmen der vereinbarten Nutzerzahl für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen. Mit Vertragsende erlischt dieses Recht.
(2) Bei Kauflizenz erhält der Kunde ein zeitlich unbefristetes, einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht im Rahmen der vereinbarten Nutzerzahl. Die Ausübung dieses Rechts setzt den Betrieb der Software durch den Anbieter voraus (§ 6).
Der Kunde erwirbt ein Nutzungsrecht, nicht die Software selbst.
Sämtliche Urheber-, Marken- und sonstigen Schutzrechte an der Software, am Quellcode, an der Dokumentation und am Gestaltungskonzept verbleiben beim Anbieter. Das gilt auch für Anpassungen, die im Auftrag des Kunden entwickelt wurden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes in Textform vereinbart ist. Ein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes besteht nicht.
(3) Dem Kunden ist untersagt: die Software Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen, sie zu vervielfältigen, zu bearbeiten, zurückzuentwickeln (soweit nicht §§ 69d, 69e UrhG dies zwingend gestatten), Schutzrechtsvermerke zu entfernen oder die Software für Dritte als Dienstleistung zu betreiben.
(4) Die vom Kunden erfassten Daten (Protokolle, Fotos, Objekt- und Kundendaten) bleiben uneingeschränkt beim Kunden. Der Anbieter erwirbt hieran keine Rechte und nutzt sie ausschließlich zur Vertragserfüllung nach Maßgabe des Auftragsverarbeitungsvertrags (§ 15).
(1) Die Vergütung richtet sich nach der Zahl der Personen, die die Software nutzen dürfen. Maßgeblich ist die Zahl der eingerichteten Benutzerkonten.
(2) Ein Benutzerkonto darf nur von einer Person genutzt werden. Die gemeinsame Nutzung eines Kontos durch mehrere Personen ist unzulässig — sie unterläuft nicht nur die Vergütung, sondern macht die Nachvollziehbarkeit der Eingaben unmöglich, die ein Protokoll erst verwertbar macht.
(3) Überschreitet der Kunde die vereinbarte Nutzerzahl, teilt der Anbieter dies mit und beide Seiten passen den Vertrag auf die nächsthöhere Stufe an. Die Anpassung wirkt ab dem Monat, in dem die Überschreitung eingetreten ist.
(1) Das Wartungsentgelt vergütet den laufenden Betrieb der Software. Es umfasst:
(2) Bei der Miete ist diese Leistung im Mietentgelt enthalten; ein gesondertes Wartungsentgelt fällt nicht an.
Bei der Kauflizenz ist die Wartung Voraussetzung der Nutzung.
Die Software wird auch nach dem Erwerb der Lizenz auf Servern des Anbieters betrieben. Ohne diesen Betrieb ist sie technisch nicht nutzbar. Endet der Wartungsvertrag — gleich aus welchem Grund —, endet damit auch die tatsächliche Nutzbarkeit der Kauflizenz. Das Nutzungsrecht als solches bleibt bestehen und lebt wieder auf, sobald ein Wartungsvertrag erneut geschlossen wird; ein Anspruch auf Rückzahlung des Kaufpreises oder eines Teils davon besteht nicht.
Vor dem Ende des Wartungsvertrags erhält der Kunde die Möglichkeit zum vollständigen Datenexport nach § 12.
(3) Der Wartungsvertrag kann vom Kunden mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende gekündigt werden. Der Anbieter kann den Wartungsvertrag gegenüber einem Kunden mit Kauflizenz nur mit einer Frist von zwölf Monaten zum Monatsende kündigen; das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt.
(4) Stellt der Anbieter den Betrieb der Software dauerhaft ein, teilt er dies mit einer Frist von zwölf Monaten in Textform mit und stellt dem Kunden bis zum Ende dieser Frist den Datenexport nach § 12 zur Verfügung.
(1) Der Anbieter schuldet eine Verfügbarkeit von 99 % im Monatsmittel, gemessen am Übergabepunkt zum Internet des vom Anbieter genutzten Rechenzentrums. Verfügbar ist die Software, wenn ihre wesentlichen Funktionen nutzbar sind.
(2) Nicht als Ausfallzeit gelten:
(3) Planbare Arbeiten führt der Anbieter nach Möglichkeit außerhalb der Zeiten von 7:00 bis 18:00 Uhr an Werktagen durch und kündigt sie mindestens 24 Stunden vorher in Textform oder in der Anwendung an. Sicherheitsrelevante Aktualisierungen kann der Anbieter ohne Vorankündigung einspielen; er hält die Unterbrechung so kurz wie möglich.
(4) Support wird in deutscher Sprache per E-Mail an office@sdk-code-works.com geleistet. Der Anbieter antwortet auf Anfragen innerhalb eines Werktags (Montag bis Freitag, ausgenommen gesetzliche Feiertage am Sitz des Anbieters). Eine Rund-um-die-Uhr-Erreichbarkeit ist nicht geschuldet.
(5) Störungen meldet der Kunde unverzüglich und so genau, dass sie nachvollzogen werden können. Der Anbieter beginnt mit der Beseitigung wesentlicher Störungen unverzüglich nach Kenntnis.
(1) Je Betrieb stehen 2,5 GB Speicherplatz für Fotos und Dokumente zur Verfügung. Der belegte Platz wird in der Anwendung angezeigt.
(2) Ist das Kontingent erschöpft, sind weitere Uploads gesperrt, bis der Kunde Daten löscht oder ein größeres Kontingent vereinbart wird. Bestehende Daten bleiben lesbar und exportierbar.
(3) Ein größeres Kontingent kann jederzeit vereinbart werden; die Vergütung richtet sich nach der zum Zeitpunkt der Vereinbarung gültigen Preisliste.
(1) Der Kunde bewahrt Zugangsdaten sorgfältig auf und gibt sie nicht an Dritte weiter. Er teilt dem Anbieter unverzüglich mit, wenn der Verdacht besteht, dass Zugangsdaten Unbefugten bekannt geworden sind.
(2) Der Kunde stellt sicher, dass er zur Erfassung der von ihm eingegebenen Daten berechtigt ist. Das betrifft insbesondere Fotos, auf denen Personen oder fremdes Eigentum erkennbar sind, sowie Kontaktdaten von Ansprechpartnern.
(3) Der Kunde stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Nutzung der Software durch den Kunden oder auf von ihm eingestellten Inhalten beruhen, soweit er die Rechtsverletzung zu vertreten hat. Er trägt in diesem Fall auch die Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung.
(4) Der Kunde unterlässt Maßnahmen, die den Betrieb der Software oder der Server über das übliche Maß hinaus belasten oder gefährden.
(5) Die Software ersetzt nicht die fachliche Beurteilung durch den Kunden. Vorgaben aus Normen und Regelwerken (etwa VDI 6022, VDI 2052, VDI 2047-2) sind in der Software abgebildet, um die Dokumentation zu erleichtern; die Verantwortung für Richtigkeit und Vollständigkeit der erstellten Protokolle trägt der Kunde.
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbarten Preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Laufende Entgelte (Miete, Wartung) werden monatlich im Voraus abgerechnet und sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Der einmalige Kaufpreis ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.
(3) Rechnungen werden elektronisch als PDF an die vom Kunden angegebene Adresse übermittelt. Der Kunde stimmt der elektronischen Rechnungsstellung zu.
(4) Gerät der Kunde mit einem Betrag in Höhe von mindestens zwei Monatsentgelten in Verzug, kann der Anbieter den Zugang nach vorheriger Ankündigung mit einer Frist von 14 Tagen in Textform sperren. Die Zahlungspflicht bleibt bestehen. Der Anbieter hebt die Sperre unverzüglich auf, sobald der Rückstand ausgeglichen ist; die Daten bleiben während der Sperre erhalten.
(5) Preisanpassung: Der Anbieter kann die laufenden Entgelte frühestens zwölf Monate nach Vertragsbeginn und danach höchstens einmal jährlich anpassen. Er kündigt eine Anpassung mindestens drei Monate vorher in Textform an. Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung kündigen; das Kündigungsrecht wird ihm in der Ankündigung mitgeteilt. Kündigt der Kunde nicht, gilt die Anpassung als angenommen.
(6) Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur wegen Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
(1) Mietverträge laufen auf unbestimmte Zeit und können von beiden Seiten mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
(2) Für Wartungsverträge gilt § 6 Abs. 3.
(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Anbieter insbesondere vor, wenn der Kunde die Software Dritten überlässt, trotz Abmahnung erheblich gegen § 9 verstößt oder mit mindestens zwei Monatsentgelten länger als 30 Tage in Verzug ist.
(4) Kündigungen bedürfen der Textform (E-Mail genügt).
(1) Der Kunde kann seine Daten jederzeit während der Vertragslaufzeit selbst exportieren: Protokolle als PDF und den vollständigen Datenbestand als strukturierte Datei über die Kontofunktion in der Anwendung.
(2) Nach Vertragsende stellt der Anbieter den Export für 30 Tage weiterhin bereit. Der Kunde ist gehalten, seine Daten innerhalb dieser Frist zu sichern.
(3) Nach Ablauf der Frist nach Abs. 2 löscht der Anbieter sämtliche Daten des Kunden. In Datensicherungen enthaltene Kopien laufen turnusmäßig aus und werden spätestens 35 Tage nach der Löschung im Produktivsystem überschrieben.
(4) Für nicht fortgeführte Testzugänge gilt § 3 Abs. 3.
(5) Gesetzliche Aufbewahrungspflichten des Anbieters, insbesondere für Rechnungsdaten, bleiben unberührt.
(1) Auf die mietweise Überlassung finden die Vorschriften des Mietrechts (§§ 535 ff. BGB) Anwendung, auf die Kauflizenz die Vorschriften des Kaufrechts.
(2) Die verschuldensunabhängige Haftung des Anbieters für Mängel, die bereits bei Vertragsschluss vorhanden waren (§ 536a Abs. 1 Alt. 1 BGB), ist ausgeschlossen. Im Übrigen bleiben die Mängelrechte des Kunden unberührt.
(3) Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich in Textform an und beschreibt sie so, dass sie nachvollzogen werden können.
(4) Unerhebliche Abweichungen von der Leistungsbeschreibung sowie Beeinträchtigungen, die auf einer vom Kunden zu vertretenden Ursache beruhen, begründen keine Mängelansprüche.
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Anbieter der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(3) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters ausgeschlossen.
(4) Datenverlust: Die Haftung für den Verlust von Daten ist auf den Aufwand beschränkt, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden für die Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit der Anbieter die Datensicherung vertraglich schuldet (§ 6 Abs. 1) und den Verlust zu vertreten hat.
(5) Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.
(6) Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
(1) Beide Parteien beachten die jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.
(2) Soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten verarbeitet, für die der Kunde Verantwortlicher ist (insbesondere Objekt- und Ansprechpartnerdaten sowie Fotos), geschieht dies ausschließlich als Auftragsverarbeitung. Die Parteien schließen hierzu den Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO, der Bestandteil des Vertrags ist.
(3) Die Verarbeitung der Daten des Kunden als eigener Verantwortlicher (Kontodaten, Abrechnung) richtet sich nach der Datenschutzerklärung.
(1) Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten Informationen der anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder ihrer Natur nach vertraulich sind, vertraulich und verwenden sie nur zur Vertragserfüllung.
(2) Die Pflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, ohne Verletzung dieser Pflicht bekannt werden, der empfangenden Partei bereits bekannt waren oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.
(3) Die Pflicht besteht drei Jahre über das Vertragsende hinaus fort. Für personenbezogene Daten gelten die weitergehenden Regelungen des Auftragsverarbeitungsvertrags.
(4) Der Anbieter darf den Kunden nur mit dessen vorheriger Zustimmung in Textform als Referenz nennen.
(1) Der Anbieter kann diese AGB ändern, soweit dies zur Anpassung an eine geänderte Rechtslage, an höchstrichterliche Rechtsprechung oder an einen geänderten Leistungsumfang erforderlich ist und der Kunde dadurch nicht unangemessen benachteiligt wird.
(2) Änderungen teilt der Anbieter mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mit. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang, gelten die Änderungen als angenommen; auf diese Folge weist der Anbieter in der Mitteilung gesondert hin. Widerspricht der Kunde, kann jede Partei den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung kündigen.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Anbieters. Der Anbieter ist auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
(3) Der Kunde kann Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit vorheriger Zustimmung des Anbieters in Textform auf Dritte übertragen.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
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